VERTRAG FÜR DISTRIBUENTEN UND NUTZER
(Online-Antrag auf Aufnahme als Distribuent und Nutzer bei FM Group World)

Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder vollständig ausgefüllt sind, unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Ich empfehle den Kandidaten als einen Distribuenten (FM GROUP Club Mitglieder)

Bitte geben Sie die Sponsornummer ein. Falls Sie keinen Sponsor haben, lassen Sie das Feld leer – der Sponsor wird Ihnen automatisch zugeteilt (der Sponsor wird aus der Leaderliste ausgelost).

VERTRAG FÜR KANDIDATEN

FM Trading Group World GmbH (FM Trading) vertreibt in Deutschland exklusive Kosmetik- und Haushaltsartikel der FM GROUP WORLD. Um Waren der FM GROUP WORLD beziehen zu können, muss man, soweit der Hauptwohnsitz in Deutschland ist, Distribuent (Clubmitglied) bei der FM Trading Group World GmbH werden.

2012-01-28

I. Persönliche Daten des Kandidaten

II. Genaue Wohnanschrift

III. Kontaktdaten

IV. Bankinformationen *(optional für Zahlungen von FM)

V. Korrespondenzadresse (falls abweichend von der Wohnadresse)

VI. Starterset

Jeder Kandidat ist verpflichtet, ein „Starterset“ zu erwerben. Erst mit Erwerb und Bezahlung wird der Antrag von FM Trading bearbeitet.

VII. Für das Clubmitglied gilt die Clubordnung der FM GROUP WORLD, der Marketingplan und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FM Trading Group World GmbH.

1. Bestätigung der Clubordnung von FM Group World

( Sie müssen die ganze Clubordnung bis zum Schluss durchlesen, damit Sie den Haken im Kontrollkästchen setzen können, d.h. Sie können den Haken erst setzen, wenn der Text ganz nach unten gescrollt ist!!! )

Clubordnung der FM Trading GROUP World GmbH

1. Begriffsklärung

1.1. FM TRADING – Firma FM TRADING GROUP World GmbH mit Sitz in Berlin (Postanschrift: Huttenstrasse 8-9 10553 Berlin – Tiergarten, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 106462B), die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, indem sie im Multi-Level-Marketing-System (MLM) Produkte der FM GROUP World mit der Marke FM GROUP verkauft und Werbedienstleistungen auf der Basis eines mit der FM GROUP World abgeschlossenen Franchising-Vertrags erbringt.

1.2. FM TRADING CLUBMITGLIED (Distribuent oder Nutzer) – Eine Person, die durch Abschluss eines Distribuenten- oder Nutzervertrags Mitglied von FM Trading ist.

1.3. FM GROUP World – FM GROUP World Andrzej Trawiński Sp.k. mit Sitz in Wrocław, ul. Żmigrodzka 247 ist im Landesgerichtsregister (KRS), geführt vom Bezirksgericht Wrocław-Fabryczna in Wrocław VI, Wirtschaftsabteilung Landesgerichtsregister unter der KRS-Nummer 0000268185 eingetragen, NIP: 895- 187-00-93, REGON: 020411302.

1.4. FM GROUP UNTERNEHMEN – Ein neben der FM Trading im Ausland wirtschaftlich tätiges Unternehmen, das im MLM-System Produkte der FM GROUP World mit der Marke FM GROUP an Distribuenten verkauft und Werbedienstleistungen auf der Basis eines mit der FM GROUP World abgeschlossenen Franchising-Vertrags erbringt.

1.5. FM GROUP CLUBMITGLIED (Distribuent oder Nutzer) – Eine Person, die mit FM Trading (in Deutschland) oder mit einem anderen FM GROUP Unternehmen (außerhalb Deutschlands) einen Distribuenten- oder Nutzervertrag geschlossen hat.

1.6. FM GROUP CLUB – Gesamtheit aller FM GROUP Clubmitglieder.

1.7. FM GROUP CLUBMITGLIEDERGRUPPE – Eine Gruppe von Distribuenten oder Nutzern, die durch eine Reihe von Empfehlungen entstanden ist, wobei ein betreffender Distribuent oder Nutzer (Sponsor) einen neuen Distribuent oder Nutzer als FM GROUP Clubmitglied empfiehlt (sponsert), der wiederum weitere Distribuenten oder Nutzer als FM GROUP Clubmitglieder empfiehlt, die wieder weitere empfehlen usw.

1.8. FM GROUP World PRODUKTE – Produkte der FM GROUP World, die im Wirtschaftsverkehr unter der Marke FM GROUP auftreten. Inhaber der Marke FM GROUP ist die FM GROUP World.

1.9. FM GROUP KATALOG – Präsentation aller Produkte der Marke FM GROUP mit Angabe der Katalogpreise, wobei es sich hierbei nicht um ein Angebot im Sinne des BGB handelt, sondern als eine Einladung zur Abgabe eines Angebots der Distribuenten, die an Produkten der Marke FM GROUP interessiert sind.

1.10. Katalogpreis – Der im FM GROUP Katalog aufgeführter Preis, zu dem der Distribuent oder Nutzer FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP ohne Berücksichtigung eventueller Werbeaktionen oder von der FM Trading gewährter Preisnachlässe kauft.

1.11. Distribuentenpreis – Katalogpreis, der um eventuelle von der FM Trading festgelegte und den Distribuenten bzw. den Nutzern mitgeteilte Preisnachlässe vermindert wurde und zu dem der Distribuent bzw. der Nutzer FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP von der FM Trading kauft.

1.12. Distribuentennummer – Eine aus einer Zahlenreihe oder einer Zahlen- und Buchstabenreihe bestehende einmalige Nummer, die dem Distribuent bzw. dem Nutzer bei Abschluss des Vertrags über die Mitgliedschaft im FM GROUP Club zugeteilt wird.

1.13. Marketingplan – Zweiteiliges Regelwerk, in dem u.a. die Bedingungen für das Erreichen einer Effektivitätsstufe durch die FM GROUP Clubmitglieder sowie für die Berechnung der Bonuspunkte für das Erreichen einer Effektivitätsstufe festgeschrieben sind. Verantwortlich für das Regelwerk und die Berechnung der im zweiten Marketingplan festgeschriebenen Provisionshöhe des weltweiten Umsatzes von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP ist die FM GROUP World.

1.14. Provision – Betrag, der einem Distribuenten aufgrund des Erreichens einer bestimmten Effektivitätsstufe (im Sinne des Marketingplans) zusteht, anhand des Marketingplans errechnet wird und die Form eines Rabatts annehmen oder als Vergütung ausgezahlt werden kann. Der Anspruch auf Auszahlung einer Vergütung steht nur dem Distribuenten und nicht dem Nutzer zu.

1.15. Clubordnung – Die vorliegende FM Trading Clubordnung.

1.16. Sponsor – FM GROUP Clubmitglied, das einen Kandidaten als FM GROUP Clubmitglied empfohlen (gesponsert) und seine Unterschrift unter den Antrag zur Aufnahme in den FM GROUP Club gesetzt hat. Der Sponsor ist verpflichtet, die von ihm gesponserten FM GROUP Clubmitglieder in das MLM-System einzuführen und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

1.17. Starterpaket – Eine Zusammenstellung von Proben einiger ausgewählter FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP in Originalverpackung (Starterset) sowie Schulungs- und Werbematerial, das beim Direktverkauf und für die Werbung der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP, des FM GROUP Clubs und der Marke FM GROUP verwendet werden kann, wobei die hieran bestehenden Rechte bei der FM GROUP World verbleiben.

1.18. Abnehmer – Abnehmer kann jede geschäftsfähige Person werden, die sich bei der FM Trading registrieren lässt. Er wird nicht FM Trading Clubmitglied. Der Abnehmer hat nach seiner Registrierung die Möglichkeit, bei FM Trading bepunktete FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP vergünstigt einzukaufen. Der Abnehmer erhält neben dem vergünstigten Einkaufspreis keine weiteren Rabatte. Der Abnehmer erhält die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP nur für den persönlichen Gebrauch. Es ist ihm untersagt, die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP weiter zu veräußern. Möchte er mit den FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP einen Handel betreiben, kann und muss er einen Distribuentenvertrag mit FM Trading schließen. Dies ist jederzeit möglich, soweit die für Distribuenten geltenden Voraussetzungen vom Abnehmer erfüllt werden (insbesondere der Nachweis der Gewerbe- und Steueranmeldung).

1.19. Empfehlen von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP – Jede Handlung durch die die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP den Dritten präsentiert werden und keine Werbemaßnahme darstellt. Im Rahmen des Empfehlens der Produkten werden deren Eigenschaften den Dritten objektiv dargestellt. Im Rahmen des Empfehlens von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP werden keine Maßnahmen getroffen, die zum Kauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP überzeugen werden.

1.20. Distribuenten- und Nutzervertrag – Mit der Registrierung als FM GROUP Clubmitglied wird der Person ein Vertrag in elektronischer Form zugesandt. Mit der Zusendung der zwei unterschriebenen Exemplaren gem. Punkt 2.1.b.) wird ein Nutzervertrag abgeschlossen. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen des Punktes 2.3. wird der Nutzervertrag automatisch als Distribuentenvertrag behandelt. Die Zusendung der Unterlagen gem. Punkt 2.3. stellt eine Willenserklärung des Nutzers sowohl zur Umwandlung des Nutzervertrages in einen Distribuentenvertrag als auch zur Übernahme der Rechten und Pflichten des Distribuenten gem. der Clubordnung dar. Wird der Vertrag gem. Punkt 2.1.b.) nicht innerhalb von 30 Tagen nach der online-Registrierung an FM Trading zugestellt, erlischt automatisch die FM GROUP Mitgliedschaft der Person, die sich online registriert hat. Wir der Vertrag ohne vorheriger online-Registrierung geschlossen, so gilt er mit dem Zeitpunkt des Unterzeichnens durch zwei Parteien als geschlossen.

2. FM Trading Clubmitgliedschaft

2.1. Clubmitglied kann jede geschäftsfähige auch haupt- oder nebenberuflich wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft werden (Unternehmer vgl. § 14 BGB). Sie muss
a.) von einem Distribuent (Sponsor) für die Aufnahme bei FM Trading empfohlen werden;
b.) der FM Trading zwei eigenhändig von sich und dem Sponsor unterschriebene Exemplare des Aufnahmeantrages (Distribuenten- oder Nutzervertrag) zukommen lassen (per Brief, Fax oder Email) und
c.) ein für die Präsentation des FM GROUP World Produktangebots mit der Marke FM GROUP notwendiges Starterset käuflich erwerben und die dem Set beigefügte Nummer auf dem Antrag angeben. oder
d.) einen Nutzervertrag abschließen.

2.2. Mit der Eingabe der Daten des Antragstellers (Kandidaten) in das Distribuenten-Informationssystem (Distribuentendatenbank) durch FM Trading wird dieser zunächst als Nutzer - FM Trading Clubmitglied (Nutzer auch gem. Punkt 3.2.2.1.) registriert. Ein Nutzer kann bereits FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP kaufen.

2.3. Ein Nutzer wird zum Distribuenten nur unter der Voraussetzung, dass er an FM Trading folgende Unterlagen einreicht:
a.) eine Kopie des Gewerbescheins, des Personalausweises bzw. Passes;
b.) eine Kopie des Handelsregisterauszuges bei Personen, die im Handelsregister eingetragen sind;
c.) eine Kopie der Bestätigung der steuerlichen Anmeldung oder den Nachweis der Eintragung als steuerpflichtiger Unternehmer bzw. steuerpflichtige Gesellschaft von dem zuständigen deutschen Finanzamt;
d.) wenn das vorläufige FM Trading Clubmitglied nicht dem § 19 Abs.1 UStG unterliegt, d.h. es nicht die Kleinunternehmensreglung in seiner steuerlichen Anmeldung gewählt hat, eine Umsatzsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung von seinem zuständigen deutschen Finanzamt; (ACHTUNG: Sollte die Bescheinigung nicht mit eingereicht werden, wird FM Trading davon ausgehen, dass Sie nach §19 Abs.1 UStG die Kleinunternehmensreglung in Anspruch nehmen. Erst mit dem postalischen Eingang bei der FM Trading der oben genannten Bescheinigung wird die Umstellung der Umsatzsteuer für den laufenden Abrechnungsmonat vollzogen. Eine darüber hinaus rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.)d.) wenn ein Distribuent nicht dem § 19 Abs.1 UStG unterliegt, d.h. er nicht die Kleinunternehmensreglung in seiner steuerlichen Anmeldung gewählt hat, muss er eine Umsatzsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung von seinem zuständigen deutschen Finanzamt vorlegen; (ACHTUNG: Sollte die Bescheinigung nicht mit eingereicht werden, wird FM Trading davon ausgehen, dass Sie nach §19 Abs.1 UStG die Kleinunternehmensreglung in Anspruch nehmen. Erst mit dem postalischen Eingang bei der FM Trading der oben genannten Bescheinigung wird die Umstellung der Umsatzsteuer für den laufenden Abrechnungsmonat vollzogen. Eine darüber hinaus rückwirkende Umstellung ist nicht möglich). und
e.) eine vom FM Trading Clubmitglied unterzeichnete Vollmachtsurkunde, soweit es sich von einer natürliche Person vertreten lassen will.
Solange der Nutzer die oben genannten Dokumente an FM Trading nicht einreicht, bleibt er als Nutzer – Clubmitglied und darf nur die Rechte und Pflichten des Nutzers gem. der Clubordnung in Anspruch nehmen.

2.4. Werden die geforderten Unterlagen eingereicht, wird der Antrag durch einen Vertreter der FM Trading unterzeichnet und der Nutzer wird zum Distibuenten - FM Trading Clubmitglied. Als Bestätigung der Clubmitgliedschaft wird ein Exemplar dieses Antrages unverzüglich dem neuen FM Trading Clubmitglied an die von ihm im Antrag angegebene Adresse zurückgeschickt.

2.5. Ein FM GROUP Clubmitglied kann zum gleichen Zeitpunkt nur Vertragspartei eines FM Unternehmens sein. Jedoch hat ein FM GROUP Clubmitglied die Möglichkeit, den Distribuenten- oder Nutzervertrag gemäß Punkt 6.1. ohne die in Punkt 6.4. und 6.7. genannten Konsequenzen zu kündigen und seine Tätigkeit unter Nutzung seiner bisherigen Distribuentennummer fortzusetzen, sofern es diese Absicht in der Kündigung angibt, einen Antrag auf Abschluss eines (neuen) Distribuenten- oder Nutzervertrags mit einem anderen FM Unternehmen stellen zu wollen und der Distribuenten- oder Nutzervertrag mit diesem FM Unternehmen innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung abgeschlossen wird.
Die Übernahme der ihm gegenüber der FM Trading zustehenden Ansprüche durch das neue FM Unternehmen, mit dem es den neuen Distribuenten- oder Nutzervertrag abschließt, kann beantragt werden. Eine solche Übernahme erfolgt ausschließlich im beiderseitigen Einverständnis der betreffenden FM Unternehmen und ist nicht zwingend. Gleiches gilt für einen Distribuenten oder Nutzer eines anderen FM Unternehmens, der Clubmitglied bei FM Trading werden möchte.

2.6. Ein FM GROUP Clubmitglied kann nur eine Distribuentennummer in der Distribuentendatenbank haben, unter Vorbehalt von Punkt 6.10. der Clubordnung sowie den aufgeführten Fällen im Marketingplan. Im Falle einer erfolgreichen Übernahme von Rechten und Pflichten eines FM GROUP Clubmitglieds durch eine andere Person (ein neues FM GROUP Clubmitglied), wird dem neuen FM GROUP Clubmitglied die Distribuentennummer zugeteilt, unter der das FM GROUP Clubmitglied tätig war, von dem das neue FM GROUP Clubmitglied die Rechte und Pflichten übernommen hat.

2.7. FM GROUP Clubmitglieder, die als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder einer GbR Distribuenten sind, können auf schriftlichen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer erhalten. In einem solchen Fall werden diese Personen im Bestell- und Abrechnungssystem als ein FM GROUP Clubmitglied behandelt, was im einzelnen bedeutet, dass sie im Bereich ihrer Verbindlichkeiten Gesamtschuldner und im Bereich ihrer Forderungen Gesamtgläubiger sind.

2.8. Die Rechte und Pflichten eines FM GROUP Clubmitglieds können nicht auf dritte Personen übertragen werden und gehen nicht auf dritte Personen über. Dies gilt nicht im Fall des Todes des FM GROUP Clubmitglieds, hier wird der Distribuenten- oder Nutzervertrag auf die Erben übertragen und nicht für Fälle, in denen:
(a) einer der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder GbR, die eine gemeinsame Distribuentennummer gemäß Punkt 2.7. beantragt haben, nicht mehr Vertragspartei im Distribuentenvertrag oder Gesellschafter einer solchen Gesellschaft ist. In diesem Fall führen die übrigen Gesellschafter ihre wirtschaftliche Tätigkeit gemäß Punkt 2.7. unter der Nutzung der Distribuentennummer, die bisher allen Gesellschaftern zugeteilt war, fort;
(b) oder ein FM GROUP Clubmitglied nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung der FM Trading (bzw. eines entsprechenden FM Unternehmens) an seine Stelle als Distribuent oder Nutzer – und damit als Vertragspartei im Distribuenten- oder Nutzervertrag – eine beliebige geschäftsfähige natürliche oder juristische Person setzt, indem es mit dieser Person einen schriftlichen Vertrag über die Übertragung der Rechte und Pflichten des ausscheidenden FM GROUP Clubmitgliedes schließt. Das Einverständnis wird insbesondere dann nicht erteilt, wenn dieser Person eine frühere Mitgliedschaft im FM GROUP Club gemäß Punkt 4. dieser Clubordnung gekündigt wurde. Kommt ein solcher Vertrag zustande, gehen alle Rechte und Pflichten des ausscheidenden Clubmitgliedes auf das eintretende Clubmitglied über;
(c) oder infolge eines Zusammenschlusses oder einer Umwandlung einer juristischen Person, die FM GROUP Clubmitglied ist oder einer Personenhandelsgesellschaft, in der den Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde, eine juristische Person entsteht, die für die Rechte und Pflichten des/der von dem Zusammenschluss oder der Umwandlung betroffenen FM GROUP Clubmitglieds bzw. Clubmitgliedern, eintritt. Im Fall einer Umwandlung oder eines Zusammenschlusses von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, in denen allen Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde und von denen nur eine Gesellschaft FM GROUP Clubmitglied ist, kann die wirtschaftliche Tätigkeit unter der Distribuentennummer fortgeführt werden, die dem FM GROUP Clubmitglied zugeteilt wurde, das sich einer Umwandlung oder einem Zusammenschluss unterzogen hat. Im Fall eines Zusammenschlusses von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, die FM GROUP Clubmitglieder waren oder Personenhandelsgesellschaften, in denen allen Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde und von denen mehr als eine Gesellschaft FM GROUP Clubmitglied ist, hat die neue infolge des Zusammenschlusses entstandene Kapitalgesellschaft das Recht, die Distribuentennummer zu wählen, unter der sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortführen möchte. Diese Gesellschaft muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen in einer schriftlichen Erklärung angeben, welche Distribuentennummer sie für die Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als FM GROUP Clubmitglied nutzen wird. Nach erfolglosem Ablauf der oben genannten Frist wird die Wahl der Distribuentennummer von der FM Trading bindend vorgenommen, worüber die Gesellschaft informiert wird;
(d) oder eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft, die FM GROUP Clubmitglied ist, aufgeteilt wird. In einem solchen Fall gehen die Rechte und Pflichten dieses FM GROUP Clubmitglieds auf die übernehmende oder infolge der Aufteilung neu gegründete Gesellschaft über, die gemäß dem Aufteilungsplan – mit dem Tag der Aufteilung oder mit dem Tag des Ausscheidens – für die Rechte und Pflichten der aufgeteilten Gesellschaft hinsichtlich der FM GROUP Clubmitgliedschaft eingetreten ist. Eine solche Gesellschaft ist dazu verpflichtet, die FM Trading über die Übernahme der Rechte und Pflichten innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu informieren. Werden die gegenständlichen Rechte und Pflichten mehr als einer Gesellschaft zugeschrieben oder werden die Rechte und Pflichten im Aufteilungsplan keiner der Gesellschaften zugeschrieben, sind die übernehmenden oder infolge der Aufteilung neu gegründeten Gesellschaften dazu verpflichtet, innerhalb der oben genannten Frist in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung eine von ihnen zur Ausübung der Rechte und Pflichten des FM GROUP Clubmitglieds zu benennen. Andernfalls können alle Erklärungen, die eine der Gesellschaften auf der Grundlage der sich aus dem Distribuentenvertrag ergebenen Beziehungen gegenüber der FM Trading abgibt, für unwirksam erklärt werden. Nach erfolglosem Ablauf der oben genannten Fristen hat die FM Trading das Recht, den Distribuentenvertrag zu kündigen.

3. Regeln und Bedingungen für die Tätigkeit im FM GROUP Club

3.1. Allgemeine Regeln

3.1.1. Die FM Trading verkauft FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP ausschließlich an FM GROUP Clubmitglieder und an registrierte Abnehmer.

3.1.2. Ein FM GROUP Clubmitglied kauft FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP von der FM Trading zu Distribuentenpreisen, wobei die Höhe eventueller aktueller Preisnachlässe auf die Katalogpreise von der FM Trading auf der Internetseite bekannt gegeben oder den Distribuenten und Nutzern in sonstiger Weise mitgeteilt wird.

3.1.3. Für den Kauf von bestimmten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP erhält ein FM GROUP Clubmitglied Punkte. Jedem FM Trading Clubmitglied ist es gestattet, bei anderen FM Unternehmen unbegrenzt Einkäufe zu tätigen. Für die Einkäufe bei anderen FM Unternehmen erhält er jedoch maximal monatlich 550,8 Punkte, auch wenn er tatsächlich durch seinen Einkäufe einen höheren Punktwert erhalten würde.

3.1.4. Die Liste der mit Punkten versehenen FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP und der von FM Trading vergebenen Punktzahl teilt die FM Trading den FM GROUP Clubmitgliedern so mit, dass sie vor jeder Bestellung von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP die Möglichkeit hat, sich mit der Höhe der Punktzahl, die sie zum jeweiligen Zeitpunkt für ihren Kauf erhalten würden, vertraut zu machen.

3.1.5. Kauft ein FM GROUP Clubmitglied innerhalb eines 12-monatigen Abschlusszeitraums keine FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 103,26 Punkten, erlischt der Distribuenten- bzw. Nutzervertrag nach Ablauf des 12-monatigen Abschlusszeitraums am darauf folgenden Tag. Der erste 12-monatige Abschlusszeitraum beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Distribuenten- bzw. Nutzervertrags, jeder weitere 12-monatige Abschlusszeitraum beginnt mit dem Jahrestag der Unterzeichnung des Distribuenten- bzw. Nutzervertrags.

3.1.6. Mit dem Erreichen einer im Marketingplan beschriebenen Effektivitätsstufe erwirbt ein FM GROUP Clubmitglied das Recht auf eine Provision in Form eines Rabatts oder einer Vergütung, der/die von der FM Trading gewährt/ausgezahlt wird. Eine Verrechnung (Rabatt) der Provision bei Einkäufen von bepunkteten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP bei FM Trading findet maximal bis zu 50 % des Einkaufswerts statt. Eine Vergütung der Provision durch FM Trading erfolgt nach Rechnungslegung des FM GROUP Clubmitgliedes ab einer Provisionshöhe von 30,00 Euro.

3.1.7. Ein FM Trading Clubmitglied erwirbt das Recht auf eine Provision für den betreffenden Kalendermonat (Abschlusszeitraum), wenn es in diesem Kalendermonat FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP bei FM Trading für eine Gesamtpunktzahl von mindestens 34,42 Punkten kauft.

3.1.8. Die Regeln für das Erreichen einer Effektivitätsstufe durch ein FM GROUP Clubmitglied aufgrund einer erlangten Punktzahl sowie die Regeln für die Berechnung (Höhe) der Provision, die einem FM GROUP Clubmitglied für das Erreichen einer Effektivitätsstufe zusteht, sind im Marketingplan festgeschrieben.

3.1.9. Ein FM GROUP Clubmitglied ist zur termingerechten Abholung der Warensendungen mit den von ihm bestellten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP sowie zur Begleichung der durch sie entstandenen Verbindlichkeiten verpflichtet.

3.1.10. Das FM GROUP Clubmitglied versichert gegenüber der FM Trading, dass es gezahlte Provisionen ordnungsgemäß versteuert und ggf. erforderliche Sozialabgaben ordnungsgemäß abführt. Zwischen dem FM GROUP Clubmitglied und der FM Trading wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitsähnliches Verhältnis begründet. Das FM GROUP Clubmitglied hat insbesondere weder Anspruch auf Urlaubsgeld noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der zukünftige Distribuent trägt für die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung Sorge.

3.1.11. Ein FM GROUP Clubmitglied ist weder Mitarbeiter noch Handelsvertreter oder Kommissionär der FM Trading und ist auch aus anderen Gründen kein Vertreter dieses Unternehmens, es sei denn die Parteien haben schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Aus diesem Grund ist ein FM GROUP Clubmitglied nicht dazu berechtigt, im Namen der FM Trading oder eines anderen FM Unternehmens Handlungen vorzunehmen, insbesondere Verbindlichkeiten einzugehen.

3.1.12. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu berechtigt, beim Verkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP sowie beim Erbringen von Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz die Marke FM GROUP sowie bei der Werbung für FM GROUP World Produkte sowohl die Marke FM GROUP als auch Werbe- und Informationsmaterial zu verwenden, das von der FM Trading herausgegeben wurde. Aus dem Auftritt des FM GROUP Clubmitglieds muss auch klar hervorgehen, dass er lediglich FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP als autorisierter Händler verkauft und nur zu diesem Zweck die Marke FM GROUP benutzt. Es muss eine klare Trennung zwischen der FM Trading und dem FM GROUP Clubmitglied erkennbar sein. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das FM GROUP Clubmitglied durch seinen Auftritt die FM Trading repräsentiert. Die Verwendung von anderen Materialien, die nicht ausdrücklich von der FM Trading akzeptiert wurden, ist nur zulässig, sofern sie nicht gegen die Pflichten des FM GROUP Clubmitglieds, insbesondere den in den Punkten 3.1.13. und 3.1.14. genannten, verstoßen. Das FM GROUP Clubmitglied übernimmt die alleinige Verantwortung und das gesamte Risiko für die Verwendung solcher Materialien. Wird die die FM Trading von Dritten wegen der Verwendung unzulässiger Werbe- oder Informationsmaterialien in Anspruch genommen, hat das FM GROUP Clubmitglied die FM Trading entsprechend seines Verursachungsbeitrages von Ansprüchen Dritter freizustellen.

3.1.13. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu verpflichtet, die Kunden über das FM GROUP Distribuentennetz sowie über Erhältlichkeit, Preise und Eigenschaften der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP zuverlässig und gemäß den Angaben, die es von der FM Trading in Form von aktuellen Informations- und Werbematerialien erhalten hat, zu informieren und darauf aufmerksam zu machen, dass die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP Originalprodukte der FM GROUP World sind. Ein FM GROUP Clubmitglied darf unter keinen Umständen einen Käufer von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP irreführen. Einem FM GROUP Clubmitglied ist es insbesondere untersagt, bei der Werbung und dem Verkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP auf Vergleichslisten hinzuweisen, derartige Listen zu benutzen, zu verbreiten, an Käufer herauszugeben oder in sonstiger Weise ausdrücklich oder implizit zu erwähnen. FM Trading wird die Einhaltung dieser Regelung durch Testkäufe bei den FM GROUP Clubmitglied überprüfen. Punkte, die ein FM GROUP Clubmitglied durch Testkäufe erhält, werden im Nachgang gestrichen.

3.1.14. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu verpflichtet, keine Handlungen vorzunehmen, die das Ansehen der FM GROUP World, der FM Trading bzw. eines anderen FM Unternehmens oder der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP beeinträchtigen könnten, was insbesondere für die Verbreitung von Informationen gilt, die der FM GROUP World, der FM Trading oder einem anderen FM Unternehmen schaden könnten.

3.1.15. Ein FM GROUP Clubmitglied hat die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP in einem ansprechenden und stilvollen Rahmen zu verkaufen.

3.1.16. Ein FM GROUP Clubmitglied ist dazu verpflichtet, die FM Trading schriftlich über jede Änderung der im Distribuentenvertrag bzw. im Nutzervertrag enthaltenen Angaben zu informieren. Dies gilt auch für sonstige Angaben, die es der FM Trading mitgeteilt hat. Bei Versäumnis dieser Pflicht gelten jegliche Handlungen, die die FM Trading aufgrund der ihr mitgeteilten Angaben und Informationen vorgenommen hat, als richtig ausgeführt und rechtlich wirksam.

3.2. Beschreibung und Abwicklung der Tätigkeit der Clubmitglieder

3.2.1. Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Distribuenten umfasst den Verkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP und/oder das Erbringen von Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz und die Marke FM GROUP auf eigenen Namen und eigene Rechnung als unabhängiger Unternehmer. In diesem Zusammenhang ist er dazu verpflichtet, eigenständig alle für die Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geltenden Vorschriften einzuhalten.

3.2.2. Besonderheiten für die Nutzer:

3.2.2.1. Ein Distribuent, der kein Gewerbe treibt und als natürliche Person auftritt, erwirbt die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP für eigenen Verbrauch (Nutzer). Diese kann er nur empfehlen und ist zu dem Verkauf von denen nicht befugt. FM Trading übernimmt keine Verantwortung für die weitere Verwendung der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP durch den Nutzer.

3.2.2.2. Eine Person die an die Mitgliedschaft als Nutzer bei der FM Trading interessiert ist, wird zum Nutzer mit dem Zeitpunkt der Abschließung des Nutzervertrages. Der Antrag auf die Annahme als FM GROUP CLUBMITGLIED stellt gleichzeitig eine Erklärung des Antragstellers, dass er als Nutzer die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP nur für eigenen Verbrauch erwerben wird, dar. Diese darf er nur weiterempfehlen. Der Nutzer darf keinen gewerbemäßigen Verkauf der erworbenen Produkten der FM GROUP betreiben. Er darf auch keine Werbehandlungen der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP vornehmen.

3.2.2.3. Der Nutzer hat zum Ziel weitere Erhöhung seiner Qualifikationen und seiner Kenntnisse über die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP. In Folge dessen sollte er in der Zukunft eine Distribuentenvertrag abschließen.

3.2.2.4. Durch den Abschluss des Distribuentenvertrages durch den bisherigen Nutzer oder Anmeldung als Abnehmer, erlischt bei Ihm der Nutzerstatus und er erwirbt den Status des Distribuenten bzw. des Abnehmers.

3.2.2.5. Der Nutzer, der gleichzeitig FM GROUP CLUBMITGLIED ist, nimmt nicht in allen Motivationsprogrammen der FM GROUP World und FM Trading, sowie anderen FM GROUP Unternehmen der FM GROUP, die dem Distribuenten zustehen, teil.

3.2.2.6. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass der Nutzer, der FM GROUP CLUBMITGLIED ist, weder ein Arbeitnehmer bzw. Beauftragte noch Kommissionär und Vertreter der FM GROUP World, FM Trading oder anderen FM GROUP Unternehmen ist. Der Nutzer ist auch kein Handelsvertreter der oben genannten Subjekten, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart hatten. In Bezug auf das oben genannte, darf der Nutzer keine Handlungen und insbesondere keine Verpflichtungen im Namen der FM GROUP World, FM Trading bzw. anderen FM GROUP Unternehmen eingehen.

3.2.2.7. Der Nutzer ist verpflichtet die Kunden über das Distribuentennetz der FM GROUP zu informieren. Er ist auch verpflichtet die Kunden über die Preise und Eigenschaften der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP zu informieren. Dies unternimmt er gem. den Angaben, die er vom FM GROUP World und FM Trading bzw. FM GROUP Unternehmen in Form der Promotions- und Informationsmaterialien, die durch die oben genannten Subjekte vorbereitet wurden, erhalten hat. In Bezug darauf, dass die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP die originalen Produkte der FM GROUP World sind, darf der Nutzer in keiner Weise die Personen, den er die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP empfiehlt, über die Produkte in Irrtum zu setzen.

3.2.2.8. Der Nutzer darf keine Handlungen vornehmen, die gegen das gute Ansehen der FM GROUP World, FM Trading, FM GROUP Unternehmen bzw. FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP verstoßen würden. Insbesondere darf er keine Informationen verbreiten, die der FM GROUP World, FM Trading, FM GROUP Unternehmen und Dritten einen Schaden zufügen könnten. Insbesondere darf der Nutzer keine Vergleichslisten benutzen, die die Namen von Produkten von Dritten beinhalten und diese mit der FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP vergleichen. Der Nutzer ist verpflichtet der FM GROUP World, FM Trading bzw. FM GROUP Unternehmen alle finanziellen Nachteile die FM GROUP World, FM Trading bzw. FM GROUP Unternehmen durch die oben genannten Handlungen des Nutzers erlitten wird, zu begleichen. Er ist auch verpflichtet FM GROUP World, FM Trading bzw. FM GROUP Unternehmen von Ansprüchen Dritten freizustellen. Im Falle der Verletzung der Pflichten durch den Nutzer, wird der Clubvertrag mit ihm aufgelöst. FM Trading ist befugt den Vertrag fristlos zu kündigen.

3.2.2.9. Bei der Empfehlung der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP, darf der Nutzer das Markenzeichen der FM GROUP und deren Promotions- und Informationsmaterialien benutzen. Die Benutzung von anderen Materialien, die ausdrücklich durch die FM GROUP und FM Trading nicht akzeptiert sind, ist zulässig, solange der Nutzer dadurch seine Pflichten, insbesondere gem. Punkte 3.2.2.7 und 3.2.2.8, nicht verletzt. Der Nutzer trägt alleinige Verantwortung für die Benutzung solcher Materialien.

3.2.2.10. Der Nutzer kann die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP an verschiedenen Märkten und Festen empfehlen. Dies darf er aber nur zum Zwecke der Gewinnung von neuen Distribuenten, Nutzern und Abnehmern tun. FM GROUP und FM Trading übernehmen keine Haftung für den eventuellen Weiteverkauf der FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP durch den Nutzer an Dritten.

3.2.2.11. In Bezug darauf, dass der Nutzer FM GROUP CLUBMITGLIED ist, die FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP weiterempfiehlt und für das Ansehen der FM GROUP sorgt, bekommt er für seinen eigenen Einkauf und den Einkauf der empfohlenen FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP (entsprechend FM Trading oder FM GROUP Unternehmen) durch die sponserten Personen Punkte, die in einen Bonus umrechnen werden. Die Art und Weise der Berechnung der Bonusse, die dem Nutzer, der FM GROUP CLUBMITGLIED ist, zustehen, bestimmt der Marketingplan.

3.2.2.12. Der Nutzer bekommt für den Einkauf der FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP einen Bonus gem. Punkt 3.2.2.11. Dieser wird ausschließlich im Form eines Rabatts für den Einkauf der FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP erteilt. Dabei kann der Rabatt 50% des Wertes eines einmaligen Verkaufs nicht überschreiten. Den Anspruch auf die Erteilung des Rabatts muss der Nutzer bei dem jeweiligen Einkauf ausdrücklich geltend machen.

3.2.2.13. Der Nutzer, der FM GROUP CLUBMITGLIED ist, wird den Status des Distribuenten erlangen, wenn er gem. der Clubordnung einen Distribuentenvertrag mit FM Trading oder mit FM GROUP Unternehmen abschließen wird.

3.2.3. Ein Distribuent stellt zum Ende jedes Rechnungslegungszeitraums, der einen Kalendermonat umfasst, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (je nach Veranlagung) für die erbrachten Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz und die Marke FM GROUP (Inhalt der Rechnungen: Dienstleistungen für das FM GROUP Distribuentennetz und die Marke FM GROUP) aus. Die Rechnungen sind 14 Tage nach dem Tag ihrer Zustellung bei der FM Trading zur Zahlung fällig.

4. Folgen von Pflichtverletzungen eines FM GROUP Clubmitglieds

4.1. Verletzt ein FM GROUP Clubmitglied die sich aus dem Distribuentenvertrag bzw. aus dem Nutzervertrag ergebenden Pflichten wiederholt oder derart schwerwiegend, dass ein Festhalten am Vertrag für die FM Trading unzumutbar ist, hat die FM Trading das Recht:

4.1.1. dem FM GROUP Clubmitglied zu untersagen, neue FM GROUP Clubmitglieder zu empfehlen (zu sponsern);

4.1.2. das FM GROUP Clubmitglied für maximal 6 Monate für Einkäufe zu sperren mit der Folge, dass es keinen Anspruch auf Provision hat;

4.1.3. den Distribuenten- buw. Nutzervertrag und andere Verträge, die die FM Trading mit dem betreffenden FM GROUP Clubmitglied verbinden, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und das FM GROUP Clubmitglied aus der Distribuentendatenbank streichen zu lassen. Eine Wideraufnahme in den FM GROUP Club kann auf Lebenszeit versagt werden.

4.2. Ein schwerwiegender Verstoß im Sinne von Punkt 4.1. liegt insbesondere vor, wenn ein FM GROUP Clubmitglied:

4.2.1. Handlungen ausführt, mit denen es beabsichtigt, ein anderes FM GROUP Clubmitglied zur Auflösung seines Vertrags mit der FM Trading oder einem anderen FM Unternehmen zu bewegen, um in seine FM GROUP Mitgliedergruppe FM GROUP Distribuenten zu übernehmen, die in einer anderen FM GROUP Mitgliedergruppe tätig sind oder infolge solcher Handlungen eine solche Übernahme durchführt;

4.2.2. Handlungen ausführt, mit denen es beabsichtigt, ein anderes FM GROUP Clubmitglied zur Auflösung seines Vertrags mit der FM Trading oder einem anderen FM Unternehmen zu bewegen, um eine ganze FM GROUP Mitgliedergruppe, die einem anderen Distribuent untergeordnet ist, in seine FM GROUP Mitgliedergruppe zu übernehmen oder infolge solcher Handlungen eine solche Übernahme durchführt;

4.2.3. entgegen den in Punkten 3.1.12, 3.1.13. und 3.2.2.9. genannten Pflichten unzulässige Werbe- oder Infor-mationsmaterialien benutzt;

4.2.4. wiederholt und ohne berechtigten Grund Warensendungen mit von ihm bestellten FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP nicht termingemäß abholt, so dass diese an die FM Trading zurückgeschickt werden.

4.3. Bei wettbewerbs- und markenrechtswidriger Werbung durch das FM Trading Clubmitglied, insbesondere bei der Verwendung von Duftvergleichslisten (3.1.12 und 3.1.13.), wird FM Trading neben der Kündigung des Mitglieds auch den Rechteinhaber bzw. seinen Beauftragten von der Verletzungshandlung des Mitglieds unterrichten und diesem alle nötigen Informationen übergeben, damit der Rechteinhaber gegen die Verletzung des Mitglieds vorgehen kann.

5. Persönliche Angaben

5.1. Ein FM Trading Clubkandidat, das einen Distribuenten- oder Nutzervertrag abschließt, übermittelt seine persönlichen Angaben an die die FM Trading. Die FM Trading gibt die Daten des Kandidaten in die FM GROUP World Datenbank.

5.2. FM GROUP World (siehe Punkt 1.3.) ist Administrator der Datenbank, in der sich die persönlichen Angaben aller registrierten FM GROUP Clubmitglieder befinden.

5.3. Ein FM GROUP Clubmitglied gibt sein Einverständnis in die Verarbeitung seiner persönlichen Angaben und der von der FM GROUP World sowie der FM Trading für die Abrechnung und die Zusammenarbeit benötigten Angaben in der Distribuentendatenbank des FM GROUP Distribuentennetzes. Diese Datenbank wurde für die Organisation des internationalen, im Direktverkauf von FM GROUP World Produkten der Marke FM GROUP im Mehrebenenmarketing-System (MLM) tätigen FM GROUP Distribuentennetzes angelegt, um die Bestimmungen der vorliegenden FM Trading Clubordnung umzusetzen.

5.4. Die Sammlung der persönlichen Angaben der FM GROUP Clubmitglieder ist erforderlich, da erst mit der Registrierung in der Distribuentendatenbank Einkäufe und die Organisation des FM GROUP Distribuentennetzes, Finanzabrechnungen und die Dokumentation von Wirtschaftsoperationen gemäß den Anforderungen verschiedener Vorschriften, die Berechnung von Punkten, Rabatten und Vergütungen, eine ordnungsgemäße Dokumentation, die Kontaktpflege mit den Distribuenten und ihren Gruppen sowie die Beförderung der aktivsten FM GROUP Clubmitglieder möglich sind.

5.5. Die persönlichen Angaben der FM GROUP Clubmitglieder können von FM GROUP World, FM Trading und andere FM GROUP Clubmitglieder, die sich in der gleichen FM GROUP Mitgliedergruppe wie das betreffende FM GROUP Clubmitglied befinden, eingesehen werden.

5.6. Daneben werden die Daten, soweit für die Ziele des FM GROUP Distribuentennetzes und der Abwicklung des Distribuenten- bzw. Nutzervertrages nebst Marketingplan notwendig, an folgende Personen weitergegeben:
(a) Kurierdienste, die die FM Trading, ein anderes FM Unternehmen oder die Distributoren beliefern;
(b) Firmen, die im Auftrag der FM GROUP World oder der FM Trading Firmenfeiern für die Distributoren organisieren;
(c) Schulungsfirmen sowie
(d) Werbe- und Marketingagenturen.

5.7. Ein FM GROUP Clubmitglied hat das Recht, seine persönlichen Angaben jederzeit einzusehen und einen Antrag auf Aktualisierung der Angaben zu stellen.

5.8. Eine Verweigerung des Einverständnisses in die Verarbeitung der persönlichen Angaben gemäß den oben genannten Bestimmungen gilt als Verweigerung des Einverständnisses in den Abschluss eines Distribuentenvertrags.

6. Beendigung der Mitgliedschaft im FM GROUP World Club

6.1. Ein FM GROUP Clubmitglied als auch die FM Trading können den Distribuenten- bzw. Nutzervertrag sowie den Nutzervertrag mit einer einwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (Brief, Fax, Email) kündigen.

6.2. Bei Tod des FM GROUP Clubmitglieds wird der Distribuentenvertrag bzw. der Nutzervertrag nicht beendet, sondern geht auf die Erben über.

6.3. Der Distribuentenvertrag und Nutzervertrag können im beiderseitigen Einverständnis jederzeit zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden.

6.4. Wurde der Distribuentenvertrag bzw. der Nutzervertrag gemäß Punkt 6.1. gekündigt, kann ein FM Trading Clubmitglied innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kündigungserklärung mit der FM Trading einen Vertrag zum Rückkauf der in den der Kündigung vorangegangenen 6 Monaten erworbenen unbenutzten FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP und Startersets sowie alle anderen Informations-, Anleitungs- und Werbematerialien, Proben sowie Präsentations- und Werbesets für 90% des ursprünglichen Preises abschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie in einem Zustand zurückgeschickt werden, der sich für einen Weiterverkauf oder für die jeweilige vorgesehene Nutzung eignet. In diesem Fall werden die Provisionen, die das FM Trading Clubmitglied von der FM Trading (bzw. des entsprechenden FM Unterneh-mens) für den Kauf der infolge der Kündigung zurückgeschickten Waren erhalten hat, mit dem Rückkaufpreis verrechnet. Gleichzeitig werden die Provisionen oder Punkte, die die Teilnehmer des FM GROUP Distribuentennetzes für die vom Rückkauf betroffenen Waren erhalten haben, entsprechend korrigiert.

6.5. Widerruft ein FM Trading Clubmitglied das Einverständnis in die Verarbeitung seiner persönlichen Angaben gemäß dem in Punkt 5 genannten Bestimmungen, so erlischt der Distribuentenvertrag bzw. der Nutzervertrag an dem Tag des Eingangs der diesbezüglichen schriftlichen Erklärung des Distribuenten bzw. des Nutzers bei der FM Trading.

6.6. Ein Distribuentenvertrag erlischt auch dann, wenn ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, in der allen Gesellschaftern auf eigenen Antrag hin eine gemeinsame Distribuentennummer zugeteilt wurde, den Status eines Gesellschafters einer solchen Personengesellschaft verliert.

6.7. Mit dem Erlöschen eines Distribuentenvertrag bzw. eines Nutzervertrages werden automatisch auch alle anderen Verträge, die zwischen dem FM GROUP Clubmitglied und der FM Trading bestehen, aufgelöst.

6.8. Ist ein FM GROUP Clubmitglied aus dem FM GROUP Club ausgeschieden, darf es erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Tag des Ausscheidens erneut FM GROUP Clubmitglied werden. Dies betrifft auch die Nutzer (2.2), die die geforderten Unterlagen nicht eingereicht haben oder zum Status eines Abnehmers wechselten.

6.9. Wird ein Distribuenten bzw. ein Nutzervertrag aufgelöst, muss dem ausscheidenden FM GROUP Clubmitglied die für den Zeitraum bis zum Tag der Vertragsauflösung zustehende Vergütung ausgezahlt werden. Das FM GROUP Clubmitglied verpflichtet sich gleichzeitig dazu, der FM Trading unrechtmäßig erhaltene Provisionen, sofern es solche bekommen hat, zurückzuzahlen.

6.10. Die Leitung einer Distribuentengruppe, die von einem FM GROUP Clubmitglied geschaffen wurde, das infolge der Auflösung seines Distribuenten- bzw. Nutzervertrags (einschließlich infolge seines Todes, der nicht weitergeführten Geschäftstätigkeit durch die übrigen Gesellschafter gemäß Punkt 2.8.a und infolge der Auflösung der Geschäftstätigkeit) kein FM GROUP Clubmitglied mehr ist, geht auf den diesem FM GROUP Clubmitglied unmittelbar nächsten Sponsor über. In einem solchen Fall ist der Sponsor dazu berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Nutzung der Distribuentennummer des ausscheidenden FM GROUP Clubmitglieds weiterzuführen. Dies gilt nicht, wenn der Distribuenten- oder Nutzervertrag gemäß Punkt 3.1.5. aufgelöst wurde, weil das ausscheidende FM GROUP Clubmitglied in einem Zeitraum von 12 Monaten keine FM GROUP World Produkte der Marke FM GROUP für mindestens 103,26 Punkte gekauft hat oder gemäß 4.1.2. der Distribuenten oder Nutzervertrag gekündigt wurde und in keinem der der Auflösung des Distribuenten- oder Nutzervertrags vorangegangenen sechs Kalendermonate eine Effektivitätsstufe von mindestens 12% (zwölf Prozent) erreicht hat. Der Sponsor ist auch nicht dazu berechtigt, die Distribuentennummer eines Nutzers, dessen Mitgliedschaft infolge der nicht zugesendeten Unterlagen gemäß Punkt 2.4. und des daraufhin nicht zustande gekommenen Distribuenten- oder Nutzervertrags beendet wurde, fortzuführen.

6.11. Erlischt der Franchising-Vertrag zwischen der FM GROUP World und der FM Trading, kann das FM Trading Clubmitglied – innerhalb einer Frist von 4. Wochen ab dem Tag, an dem es vom Erlöschen des Franchisingvertrags erfahren hat, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Tag des Erlöschens des Franchisingvertrags – einen Distribuentenvertrag bzw. einen Nutzervertrag mit einem anderen FM Unternehmen abschließen. Zur Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn das FM GROUP Clubmitglied einen eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Abschluss eines Distribuentenvertrags bzw. eines Nutzervertrages an ein von ihm gewähltes FM Unternehmen stellt. Wird die oben genannte Frist eingehalten und ein Vertrag abgeschlossen, behält das FM GROUP Clubmitglied seine bisherige Distribuentennummer. Im Übrigen wird die Mitgliedschaft im FM GROUP Club beendet. Das FM GROUP Unternehmen, mit dem das FM GROUP Clubmitglied einen neuen Distribuenten- oden Nutzervertrag unter Beibehaltung der bisherigen Distribuentennummer abgeschlossen hat, ist für die Verpflichtungen der FM Trading nur dann verantwortlich, wenn beide Unternehmen eine solche Übernahme der Verpflichtungen vereinbart haben. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, bleiben die Rechte des FM GROUP Clubmitgliedes gegenüber seinem bisherigen Vertragspartner unberührt. Die Be-stimmungen des Punkts 6.8. gelten nicht für die in diesem Punkt beschriebenen Fälle.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Soweit zwischen dem FM Trading Clubmitglied und der FM Trading keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

7.2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schrift- oder elektronischer Form (Email oder Fax). Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

7.3. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

7.4. Die FM Trading kann die vorliegende Clubordnung mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, worüber jedes FM GROUP Clubmitglied rechtzeitig perBrief, Fax oder Email informiert wird.

Erfolgt die Änderung der Vertragsbedingungen zu Lasten des Distribuenten oder des Nutzers, kann dieser der Änderung innerhalb von 4 Wochen nach der Änderungsmitteilung durch schriftliche Erklärung gegenüber der FM Trading widersprechen. Widerspricht der Distribuent oder der Nutzer nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird das FM GROUP Clubmitglied auf die Möglichkeit und die Folgen des Widerspruches sowie auf die hierfür einzuhaltende Frist hingewiesen.
Widerspricht der Distribuent oder der Nutzer fristgemäß und teilt FM Trading dem Distribuenten bzw. dem Nutzer daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Distribuent bzw. der Nutzer den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Distribuent oder der Nutzer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Mit der Mitteilung, dass FM Trading den Vertrag unter den alten Bedingungen nicht weiterführen wird, wird das FM GROUP Clubmitglied auf die Möglichkeit der Kündigung und deren Folgen sowie auf die hierfür einzuhaltende Frist hingewiesen

2. Bestätigung die AGB der FM Trading Group World GmbH

( Sie müssen die ganze Clubordnung bis zum Schluss durchlesen, damit Sie den Haken im Kontrollkästchen setzen können, d.h. Sie können den Haken erst setzen, wenn der Text ganz nach unten gescrollt ist!!! )

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FM Trading Group World GmbH (FM Trading) für Distribuenten

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der FM Trading und dem Distribuent in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Distribuenten erkennt die FM Trading nicht an, es sei denn, die FM Trading stimmt ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Bestellung bei der FM Trading stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit der Bestellung erklärt der Distribuent, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Wenn ein Angebot bei der FM Trading eingeht, wird eine Vertragsannahme per Email, die deren Einzelheiten aufführt, an den Distribuent versandt. Erst mit dieser Vertragsannahme kommt der Kaufvertrag zustande (Vertragsschluss) und sie dient daneben der Kontrolle. Sie soll den Distribuent darüber infor-mieren, dass eine Bestellung mit entsprechendem Inhalt bei der FM Trading eingegangen ist.
Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Vertragsannahme aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Der Distribuent ist vier Wochen an sein Vertragsangebot gebunden.
Sind Produkte aus dem Vertragsangebot des Distribuenten nicht mehr lieferbar, wird er unverzüglich hierüber informiert.

§ 3 Lieferung, Versandkosten

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls die FM Trading ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der FM Trading seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die FM Trading dem Distribuent gegenüber zum Rücktritt be-rechtigt. In diesem Fall wird der Distribuent unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Distribuenten bleiben unberührt.
Die Kosten des Versands trägt der Distribuent.
Soweit eine Lieferung an den Distribuent nicht möglich ist, weil der Distribuent nicht unter der von ihm angegebenen Liefer-adresse angetroffen wird, trägt der Distribuent auch die Kosten der wiederholten Lieferung.

§ 4 Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzug

Preise und Zahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen spezifischen Einzelvereinbarungen geregelt. Die Art der Rechnungsstel-lung ist ebenfalls den jeweiligen Vereinbarungen zu entnehmen, da es für die einzelnen Angebote unterschiedliche Abwick-lungsmodalitäten gibt.
In der Regel ist Vorkasse vereinbart. Eine Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen mit einer Einmalzahlung nach Vertragsschluss zu erfolgen.
Soll eine Zahlung über die Verrechnung von Bonuspunkten des Distribuenten erfolgen, so ist eine Verrechnung nur möglich, wenn die FM Trading die hinter den Bonuspunkten stehende Provision tatsächlich erhalten hat. Im Übrigen gilt 3.1.6. der Club-ordnung.
Kommt der Distribuent in Zahlungsverzug, so ist die FM Trading berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % jeweils über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die FM Trading ein höherer Ver-zugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Distribuent nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der FM Trading unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenan-spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle von der FM Trading gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der FM Trading.

§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Die Abtretung dieser Ansprüche des Distribuenten ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Distribuenten, gleich aus welchen Rechts-gründen, ausgeschlossen. Die FM Trading haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die FM Trading nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Distribuen-ten. Soweit die Haftung der FM Trading ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Distribuent Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern die FM Trading fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typi-scherweise entstehenden Schaden beschränkt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Distribuent dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware inner-halb von 30 Tagen an die FM Trading auf deren Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 439 Abs. 4, 346 bis 348 BGB zu erfolgen. Die FM Trading behält sich vor, unter den ge-setzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Aufwandsersatz

Bei jeder Änderung eine Bestellung nach Vertragsschluss und bei jeder Fehlüberweisung durch den Distribuenten berechnet FM Trading für den erhöhten Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

3. Bestätigung die Marketing Plan der FM World

Ich versichere, dass ich mich mit den für ein Clubmitglied geltenden Regeln der FM GROUP WORLD und der FM Trading vertraut gemacht habe und verpflichte mich, diese einzuhalten.

FM Trading erhebt, verarbeitet und nutzt die persönlichen Daten der Clubmitglieder nur insoweit sie zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung notwendig sind (z.B. Vertragsabwicklung, Abrechnungszwecken), zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen von FM Trading, zur Beratung und Betreuung der Distribuenten und gibt sie an beauftragte Partner nur im Rahmen der Auftragsabwicklung weiter.

VIII. Der Distribuent erklärt

  • Ich bin Umsatzsteuerzahler

  • Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

  • Mit der Verarbeitung und Veröffentlichung seiner Personaldaten aus der Datenbank der FM TRADING GROUP WORLD GmbH und der FM GROUP World laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Regeln des FM GROUP Mitgliedes) einverstanden ist.

  • Mit der Veröffentlichung seiner Personaldaten auf der Internetseite des Verkaufsnetzes für die anderen Verkaufsnetzteilnehmer (Distribuenten) durch FM TRADING GROUP WORLD GmbH einverstanden ist

    Falls Sie im o.g. Punkt 3 „Nein” markieren, werden Sie als Distribuent auf der Internetseite des Verkaufsnetzes unter der zugeteilten Distribuentennummer aufgezeigt.

  • Innerhalb von 30 Tagen nach der Online-Registrierung den von sich selbst und von dem Sponsor eigenhändig unterschriebenen Vertrag, inkl. 2 Vertragskopien, zu FM TRADING GROUP WORLD GmbH (Huttenstr. 8-9, 10553 Berlin) liefert.

Bevor FM TRADING GROUP WORLD GmbH den eigenhändig unterschriebenen Vertrag erhält, hat der online registrierte Distribuent, gemäß dem o.g. Punkt 4, das Recht, die neuen FM GROUP Club Mitglieder zu empfehlen (sponsern) aber nicht das Recht, die Rabatte zu nutzen oder die Provisionen zu beziehen.